für digitale Agenturleistungen, Webdesign, SEO, GEO, SEA, Social Media, Hosting, Wartung und Betreuung
Anbieter
Scuti Marketing LLC
Deshmoret e Kombit 1
70000 Ferizaj
Republik Kosovo
Vertreten durch: Xhemshit Xhafaj
E-Mail: info@scutimarketing.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über digitale Agenturleistungen, insbesondere Webdesign, Webentwicklung, SEO, GEO, SEA, Social-Media-Leistungen, Content-Leistungen, Beratung, Hosting, Wartung, Betreuung sowie sonstige im Angebot, im Checkout oder in einer Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistungen.
Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht angeboten.
Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss oder während der Vertragsdurchführung geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft anzufordern.
Solange begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen oder angeforderte Nachweise nicht vorliegen, ist der Anbieter berechtigt, den Vertragsschluss abzulehnen oder die Leistungserbringung bis zur Klärung zurückzuhalten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen, Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements und Zahlungspläne haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie ausdrücklich etwas Abweichendes regeln.
Sollten trotz dieses B2B-Zuschnitts im Einzelfall zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften anwendbar sein, bleiben diese unberührt.
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch
Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrags sind in dieser Reihenfolge
Rechtserhebliche Erklärungen der Parteien bedürfen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, mindestens der Textform.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, dem Checkout, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individualvertraglichen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich ein werkvertraglicher Erfolg geschuldet ist, erbringt der Anbieter seine Leistungen als Dienstleistungen nach bestem fachlichen Wissen und nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik bzw. der branchenüblichen Methodik im Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Bei SEO-, GEO-, SEA-, Social-Media-, Content-, Beratungs- und sonstigen Marketingleistungen schuldet der Anbieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, insbesondere keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Platzierung, keine bestimmte Sichtbarkeit, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Anzahl an Leads, keinen bestimmten Umsatz und keinen bestimmten Return on Ad Spend.
Soweit der Anbieter Werkleistungen erbringt, insbesondere im Bereich Webdesign, Website-Erstellung, Shop-Setups oder individualisierter technischer Umsetzungen, gelten ergänzend die werkvertraglichen Bestimmungen dieser AGB.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte, Freelancer, Subunternehmer oder technische Dienstleister einzusetzen. Der Anbieter bleibt Vertragspartner des Kunden.
Soweit Leistungen gegenüber oder über Drittplattformen, Suchmaschinen, KI-Systeme, Werbenetzwerke, Hostinganbieter, Registrare, Marktplätze oder Softwareanbieter erbracht werden, richtet sich die technische und tatsächliche Verfügbarkeit auch nach deren Vorgaben, Schnittstellen, Nutzungsbedingungen, Algorithmen und internen Richtlinien. Änderungen im Verantwortungsbereich solcher Dritter stellen für sich genommen keine Pflichtverletzung des Anbieters dar.
Rechtliche Prüfungen, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Datenschutz-, Medien-, Telemedien- oder Berufsrecht, schuldet der Anbieter nur, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart ist.
Das Werbebudget für Anzeigenkampagnen, Plattformkosten, Klickkosten, Lizenzen, Domains, Zertifikate und sonstige Fremdkosten ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Bestandteil der Agenturvergütung.
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Freigaben, Zugangsdaten und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Inhalte, Daten, Bilder, Texte, Logos, Marken, Claims, Werbeaussagen und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte verfügt.
Der Kunde bleibt, sofern keine ausdrückliche rechtliche Prüfung beauftragt ist, für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Aussagen, Produkte, Werbemaßnahmen und Internetauftritte verantwortlich.
Der Kunde benennt einen fachlich zuständigen Ansprechpartner, der zur Abgabe und Entgegennahme von projektbezogenen Erklärungen, Freigaben und Abstimmungen bevollmächtigt ist. Erklärungen dieses Ansprechpartners gelten als dem Kunden zuzurechnende Erklärungen.
Verzögert sich die Leistungserbringung wegen verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Entsteht durch eine Pflichtverletzung des Kunden zusätzlicher Aufwand, ist der Anbieter berechtigt, diesen nach dem vereinbarten, hilfsweise nach dem üblichen Stundensatz gesondert abzurechnen.
Nimmt der Kunde eigenmächtige Änderungen an Websites, Kampagnen, Tracking-Setups, Konten, Werbekonten oder sonstigen leistungsrelevanten Systemen vor oder lässt solche Änderungen durch Dritte vornehmen, ohne dies zuvor mit dem Anbieter abzustimmen, haftet der Anbieter nicht für hieraus entstehende Nachteile, Fehler, Leistungsverzögerungen oder Ergebnisverschlechterungen.
Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und die ihm gesetzlich zustehenden Rechte, insbesondere nach den §§ 642, 643 BGB, geltend zu machen.
Es gelten die im Angebot, im Checkout oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
Sämtliche Preise verstehen sich im B2B-Verkehr als Nettopreise. Steuern, Abgaben, Gebühren oder vergleichbare gesetzliche Belastungen werden zusätzlich berechnet, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
Die steuerliche Behandlung der Leistungen richtet sich nach den im Einzelfall anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften. Soweit Leistungen ohne Ausweis deutscher Umsatzsteuer oder im Reverse-Charge-Verfahren abzurechnen sind, stellt der Anbieter die Rechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus. Der Kunde wird dem Anbieter hierfür auf Verlangen die erforderlichen Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen.
Soweit im Angebot oder im Checkout nichts Abweichendes geregelt ist, gilt:
Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Anbieter ist berechtigt, den Beginn der Leistungserbringung oder die weitere Vertragsdurchführung von der vollständigen oder teilweisen Zahlung fälliger Vergütung abhängig zu machen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und die Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, bis sämtliche fälligen Forderungen ausgeglichen sind.
Bei fortdauerndem Zahlungsverzug darf der Anbieter nach vorheriger Androhung laufende Leistungen, insbesondere Hosting-, Wartungs-, Betreuungs-, Reporting- oder Zugangsleistungen, vorübergehend sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
Eine endgültige Löschung gehosteter Inhalte oder Daten erfolgt nur nach Vertragsende, nach gesonderter Ankündigung mit angemessener Frist und nur, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder vorrangigen vertraglichen Pflichten entgegenstehen.
Für vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften, Chargebacks oder sonstige Rückbelastungen kann der Anbieter Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten und des angemessenen Bearbeitungsaufwands verlangen. Hierfür kann der Anbieter eine Pauschale von 25,00 EUR je Vorgang ansetzen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.
Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Vereinbarte Fristen beginnen nicht, bevor
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Netzinfrastrukturen, Störungen bei Drittanbietern, Cyberangriffe, Krankheit in Schlüsselpositionen, Lieferengpässe, Ausfälle von Hosting- oder Plattformdiensten oder unvorhersehbare technische Systemstörungen, verlängern vereinbarte Fristen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche Leistungshindernisse unverzüglich informieren, soweit dies zumutbar ist.
Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, stellt der Anbieter dem Kunden das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit, etwa in einer Testumgebung, über einen Übergabelink oder durch sonstige zumutbare Bereitstellung.
Der Kunde hat das bereitgestellte Werk innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bereitstellung zu prüfen und entweder die Abnahme in Textform zu erklären oder Mängel in Textform hinreichend konkret zu benennen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Setzt der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels in Textform, gilt das Werk mit Fristablauf als abgenommen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind bei Webdesign- oder Entwicklungsprojekten zwei Korrekturschleifen je vereinbartem Entwurfs- oder Projektstand im Leistungsumfang enthalten. Weitere Änderungen oder Korrekturen werden gesondert vergütet.
Änderungswünsche, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind oder nach Freigabe eines Design-, Konzept- oder Entwicklungsstands erfolgen, gelten als Change Requests. Der Anbieter wird dem Kunden die voraussichtlichen Mehrkosten und Mehrzeiten vor Umsetzung mitteilen.
Der Anbieter ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen gesondert zur Teilabnahme zu stellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die Teilleistung isoliert nutzbar oder prüfbar ist.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten bei Projekten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Aufwände sowie nicht stornierbare Fremd- und Lizenzkosten abzurechnen und die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen.
Laufende Leistungen wie SEO, GEO, SEA, Betreuung, Wartung, Support oder Hosting werden für die jeweils vereinbarte Leistungsperiode erbracht. Ein konkreter Erfolg wird dabei nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich individuell vereinbart ist.
Reportings, Statusmeldungen, Beratungsintervalle, Erreichbarkeiten und Service Levels schuldet der Anbieter nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind.
Soweit der Anbieter Hosting-, Domain-, E-Mail-, SSL-, Software- oder sonstige technische Infrastrukturleistungen erbringt, kann er hierzu Drittdienstleister und externe Infrastruktur einsetzen.
Für Leistungen von Registraren, Hostinganbietern, E-Mail-Dienstleistern, CDN-Anbietern, Drittplattformen, Cloud-Diensten, CMS-Betreibern, Plugin- und Theme-Herstellern oder sonstigen Dritten gelten ergänzend deren Bedingungen.
Ohne gesonderten Wartungs- oder Pflegevertrag schuldet der Anbieter nach Abnahme eines Werks keine fortlaufende Aktualisierung, keine fortlaufende Sicherheitsanpassung und keine Gewähr für die dauerhafte Kompatibilität mit künftigen Versionen von Drittsoftware, Browsern, Betriebssystemen, Schnittstellen oder Hostingumgebungen.
Soweit Backup-Leistungen nicht ausdrücklich vertraglich geschuldet sind, bleibt der Kunde für zusätzliche eigene Sicherungskopien seiner Daten und Inhalte selbst verantwortlich.
Soweit der Anbieter Domains im Auftrag des Kunden registriert oder verwaltet, erfolgt dies im Rahmen der Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Der Kunde trägt die mit der Domain verbundenen laufenden Kosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Laufzeit fortlaufender Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem Checkout, der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung.
Soweit dort keine ausdrückliche Mindestlaufzeit geregelt ist, beträgt die Mindestlaufzeit für fortlaufende Leistungen zwölf Monate.
Fortlaufende Verträge verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden. Abweichende individualvertragliche Laufzeiten gehen vor.
Werkverträge enden mit Abnahme des Werks und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, soweit sie nicht zuvor wirksam beendet werden.
Das Recht des Bestellers, einen Werkvertrag nach § 648 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Im Fall einer solchen Kündigung ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; anzurechnen sind jedoch dasjenige, was der Anbieter infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche, bis zur Kündigung erbrachte Leistungen, tatsächlich angefallene Fremdkosten, Registrierungsgebühren, Lizenzkosten, Setup-Kosten und sonstige nicht stornierbare Drittaufwendungen sind vom Kunden auch im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu vergüten.
Für im Voraus bezahlte Zeiträume von Hosting-, Domain-, Lizenz- oder vergleichbaren Fremdleistungen besteht kein anteiliger Erstattungsanspruch, soweit der Anbieter seinerseits keine entsprechende Rückvergütung vom Drittdienstleister erhält und die Vorleistung vertraglich oder technisch bereits gebunden ist.
Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung hat.
Bei Dienstleistungen schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde hat Mängel, Störungen oder Fehlfunktionen unverzüglich nach Kenntniserlangung in nachvollziehbarer und reproduzierbarer Form zu dokumentieren und dem Anbieter mitzuteilen.
Mängelrechte bestehen nicht, soweit Fehler oder Störungen auf
zurückzuführen sind.
Eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit begründet keine Mängelrechte.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Rankingverluste, Traffic-Rückgänge, Sichtbarkeitsverluste, Kontosperrungen, Reichweiteneinbrüche, Lead-Schwankungen, Budgetüberschreitungen durch Plattformen, Algorithmusänderungen, Richtlinienänderungen oder Funktionsänderungen bei Drittplattformen, sofern diese nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Verhalten beruhen.
Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre, es sei denn, Datensicherung war ausdrücklich als gesonderte Hauptleistung des Anbieters vereinbart.
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde erhält an den im Rahmen des Vertrags individuell für ihn erstellten und endgültig freigegebenen Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für eigene betriebliche Zwecke.
Vorbestehende Konzepte, Vorlagen, Templates, Frameworks, Skripte, Bibliotheken, Methoden, Tools, Standardmodule, Know-how und wiederverwendbare Komponenten des Anbieters sowie solche Dritter bleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des Anbieters oder des jeweiligen Dritten.
Bearbeitbare Rohdaten, Quelldateien, offene Layoutdateien, Development-Repositories, interne Administrationsstrukturen, agentureigene Prompt-Bibliotheken, Analyse-Setups oder sonstige interne Arbeitsmittel schuldet der Anbieter nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Nutzungsrechte an Software, Plugins, Themes, Schriften, Stockmedien oder sonstigen Materialien Dritter richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
Der Anbieter ist berechtigt, abgeschlossene und veröffentlichte Projekte unter Nennung des Kundennamens, des Logos, eines Screenshots, einer Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen sowie eines Links zur öffentlich zugänglichen Website als Referenz für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht vorab oder jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerspricht und keine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
Nach Vertragsende oder bei einem vom Kunden gewünschten Anbieterwechsel unterstützt der Anbieter den Kunden auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung angemessen bei der Migration zu einem anderen Dienstleister, soweit dies nicht bereits ausdrücklich als Vertragsleistung vereinbart ist.
Der Kunde kann nach Vertragsende oder bei einem berechtigten Migrationswunsch die Herausgabe seiner vertragsgegenständlichen Inhalte, Daten und exportfähigen Website-Bestände in einem gängigen Format verlangen, soweit
Soweit der Anbieter Domains für den Kunden verwaltet und der Anbieter über die hierfür erforderlichen Transferinformationen verfügt, stellt er nach Ausgleich der fälligen Vergütung aus dem betroffenen Domain- oder Hostingverhältnis die für den Transfer erforderlichen Auth-Codes oder Mitwirkungshandlungen bereit, soweit keine Bedingungen der Vergabestelle, des Registrars oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Eine Pflicht zur dauerhaften Archivierung von Daten, Websites, Backups, E-Mail-Postfächern oder Projektständen besteht nach Vertragsende nicht. Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, darf der Anbieter entsprechende Daten 30 Tage nach Vertragsende löschen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und ergänzende nationale Datenschutzgesetze.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder technische Dienstleister einzusetzen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist und gegebenenfalls die erforderlichen vertraglichen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden.
Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt oder von dort aus zugänglich gemacht werden, erfolgt dies nur unter Beachtung der hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
Nach Vertragsende wird der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden sowie sonstige im Auftrag verarbeitete personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen löschen oder anonymisieren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Beweisinteressen oder ausdrücklich verlangte Exportvorgänge entgegenstehen.
Auf sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Checkout bezeichnete Gerichtsstand in Deutschland maßgeblich.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Absatz 2 im Einzelfall unzulässig oder unwirksam sein sollte, verbleibt es bei den gesetzlichen Zuständigkeiten.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB oder zum Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Kunden nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen werden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.